{"id":1280,"date":"2020-01-16T09:06:46","date_gmt":"2020-01-16T08:06:46","guid":{"rendered":"https:\/\/www.endres-lighting.de\/wordpress\/?page_id=1280"},"modified":"2022-07-21T15:34:57","modified_gmt":"2022-07-21T13:34:57","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.endres-lighting.de\/el\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"1280\" class=\"elementor elementor-1280\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-f31dcf8 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"f31dcf8\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-3ffc791f\" data-id=\"3ffc791f\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-6c99e886 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"6c99e886\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h4>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der ENDRES Lighting GmbH<\/h4><hr \/><h4>I. Allgemeines<\/h4><p>1. Alle unsere Angebote, Verk\u00e4ufe, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund nachfolgender Bedingungen. Diese gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Angebote, Verk\u00e4ufe, Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdr\u00fccklich vereinbart wurden. Durch die erstmalige Zusendung, sp\u00e4testens mit Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen gelten unsere Gesch\u00e4ftsbedingungen als angenommen.<\/p><p>2. \u00c4nderungen unserer Gesch\u00e4ftsbedingungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit ausdr\u00fccklich der schriftlichen Vereinbarung mit uns. Schweigen auf etwaige abweichende Bedingungen des K\u00e4ufers oder Auftraggebers gelten nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Gesch\u00e4fts- oder Einkaufsbedingungen des K\u00e4ufers oder Auftraggebers sind nur wirksam, wenn wir sie f\u00fcr den jeweiligen Vertragsabschlu\u00df schriftlich anerkennen.<\/p><h4>II. Angebote, Preise, Vertragsabschlu\u00df<\/h4><p>1. S\u00e4mtliche Angebote, Preislisten und sonstige Werbeunterlagen sind freibleibend und unverbindlich. Die Preise richten sich nach der jeweils g\u00fcltigen Preisliste, die jederzeit ge\u00e4ndert werden kann. Sie verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zzgl. der zum Lieferzeitpunkt g\u00fcltigen Mehrwertsteuer, zzgl. Kosten der Verpackung, Lieferung, Versicherung, Installation und sonstiger Nebenkosten. Mindestauftragswert ist 100,00 \u20ac. Bei Auftragswert unter 100,00 \u20ac berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 8,00 \u20ac.<\/p><p>2. Lieferungen und Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.<\/p><p>3. \u00c4ndern sich zwischen Vertragsabschlu\u00df und der Lieferung die Preise unserer Vorlieferanten oder die Herstellungskosten, die L\u00f6hne, W\u00e4hrungsparit\u00e4ten, Z\u00f6lle oder sonstige Kosten, die sich auf unsere Lieferung unmittelbar oder mittelbar auswirken, so sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzugleichen.<\/p><p>4. M\u00fcndliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Mitarbeiter bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Best\u00e4tigung. Unsere Au\u00dfendienstmitarbeiter sind nur befugt, Erkl\u00e4rungen des Bestellers\/Auftraggebers an uns zu \u00fcbermitteln.<\/p><p>5. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung zustande. Wird die Lieferung durchgef\u00fchrt, ohne dass dem K\u00e4ufer vorher eine Best\u00e4tigung zugeht, so kommt der Vertrag durch die Annahme der Lieferung unter diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen zustande.<\/p><p>6. Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen uns zur Richtigstellung, auch bei schon erstellten Rechnungen.<\/p><p>7. Auf technischem Fortschritt beruhende Konstruktions- und Form\u00e4nderungen behalten wir uns bis zur Lieferung vor.<\/p><h4>III. Lieferfristen und Termine<\/h4><p>1. Lieferfristen- und termine gelten, sofern nicht durch eine schriftliche Zusage ausdr\u00fccklich als verbindlich angegeben, nur ann\u00e4hernd. Die Fristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbest\u00e4tigung, jedoch nicht vor Kl\u00e4rung aller Ausf\u00fchrungseinzelheiten. Teillieferungen sind zul\u00e4ssig und k\u00f6nnen gesondert in Rechnung gestellt werden.<\/p><p>2. Wird eine vereinbarte Lieferfrist infolge unseres Verschuldens nicht eingehalten, so ist der K\u00e4ufer\/Auftraggeber zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt, jedoch nur nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist zusammen mit der Erkl\u00e4rung, die Annahme der Lieferung\/Leistung nach Fristablauf abzulehnen. Erw\u00e4chst dem K\u00e4ufer\/Auftraggeber wegen einer auf unserem Verschulden beruhenden Verz\u00f6gerung oder Nichtlieferung ein Schaden, so erstreckt sich unsere Haftung lediglich auf die F\u00e4lle des Vorsatzes oder der groben Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p><p>3. Ereignisse durch h\u00f6here Gewalt, Verkehrs- und Betriebsst\u00f6rungen, Streiks, Aussperrungen sowie unvorhersehbare Lieferschwierigkeit unserer Lieferanten f\u00fchren zu einer angemessenen Verl\u00e4ngerung der Liefer- und Leistungsfrist. F\u00fcr ein Verschulden unserer Lieferanten stehen wir nicht ein. Unter Mitteilung an den K\u00e4ufer\/Auftraggeber sind wir berechtigt, die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zu verl\u00e4ngern. Der K\u00e4ufer\/Auftraggeber als auch wir haben das Recht, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn die Verl\u00e4ngerung der Lieferzeit dar\u00fcber hinaus aus einem der vorstehenden Gr\u00fcnde mehr als 3 Monate betr\u00e4gt.<\/p><p>4. Dem K\u00e4ufer\/Auftraggeber stehen sonstige und weitergehende Anspr\u00fcche bei Lieferfrist\u00fcberschreitungen nicht zu.<\/p><h4>IV. Erf\u00fcllungsort, Versand, Lieferung, Gefahr\u00fcbergang<\/h4><p>1. Erf\u00fcllungsort ist Polch<\/p><p>2. Wurde wegen des Versandweges oder der Transportmittel keine schriftliche Vereinbarung getroffen, so treffen wir unter Ausschlu\u00df jeglicher Haftung die Wahl. Der Versand selbst erfolgt auf Rechnung des K\u00e4ufers\/Auftraggebers und unversichert. Die Verpackung erfolgt unter Berechnung der Selbstkosten und in handels\u00fcblicher Weise.<\/p><p>3. Mit der \u00dcbergabe an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder Abholer, sp\u00e4testens mit dem Verlassen unseres Lagers, geht die Gefahr einschlie\u00dflich der Beschlagnahme auf den K\u00e4ufer\/Auftraggeber \u00fcber. Dies gilt auch bei der Teillieferung, Nachlieferung und Nachbesserung.<\/p><p>4. Wenn uns der Versand ohne unser Verschulden nicht m\u00f6glich ist, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den K\u00e4ufer \u00fcber.<\/p><p>5. Nimmt der K\u00e4ufer\/Auftraggeber ordnungsgem\u00e4\u00dfe Lieferungen oder Leistungen vertragswidrig nicht ab oder wird auf Wunsch des K\u00e4ufers der Versand verz\u00f6gert, sind wir berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des K\u00e4ufers einzulagern oder selbst zu verwahren. Wir berechnen dem K\u00e4ufer die entstehenden Lagerkosten, mindestens 0,5% des Kaufpreises f\u00fcr jeden Monat, es sei denn, dieser weist nach, da\u00df die tats\u00e4chlich entstandenen Kosten wesentlich geringer sind. Wir sind berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist anderweitig \u00fcber den Liefergegenstand zu verf\u00fcgen und dem K\u00e4ufer als Mindestschaden 20% des Kaufpreises in Rechnung zustellen, es sei denn, dieser weist nach, dass unser tats\u00e4chlicher Schaden geringer ist.<\/p><h4>V. Zahlungsbedingungen<\/h4><p>1. Zahlungen erfolgen per Vorkasse\/Bankeinzug oder Nachnahme.<\/p><p>2. Schecks und rediskontf\u00e4hige und versteuerte Wechsel werden von uns nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung erf\u00fcllungshalber angenommen. Wechsel und Diskontspesen werden gesondert berechnet und sind ohne Abzug sofort f\u00e4llig und zahlbar.<\/p><p>3. Lieferung und \u00dcbersendung von Ware erfolgt gegen Vorkasse oder per Nachnahme.<br \/>Die Gew\u00e4hrung eines Zahlungsziels bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.<\/p><p>4. Bei Zahlungsverzug von mehr als 7 Tagen sind wir berechtigt, ohne besondere Mahnung Zinsen in der H\u00f6he der jeweiligen Banks\u00e4tze f\u00fcr \u00dcberziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in H\u00f6he von 3% \u00fcber dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Dar\u00fcber hinaus bleibt die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vorbehalten. In diesem Fall sind wir berechtigt nach einer Fristsetzung von 10 Arbeitstagen die Ware ohne Verzicht auf Anspr\u00fcche aus dem Vertrag an uns zu nehmen.<\/p><p>5. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umst\u00e4nde bekannt, die nach unserem pflichtgem\u00e4\u00dfen kaufm\u00e4nnischen Ermessen geeignet sind, die Kreditw\u00fcrdigkeit des K\u00e4ufers zu mindern, so werden s\u00e4mtliche Zahlungsverpflichtungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit uns sofort f\u00e4llig und zahlbar, unabh\u00e4ngig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel. Wir sind dann auch berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuliefern oder entsprechende Sicherheiten zu fordern. Ferner sind wir berechtigt, von Vertr\u00e4gen, die wir noch nicht erf\u00fcllt haben, unter Fristsetzung von 2 Wochen verbunden mit der R\u00fccktrittsandrohung f\u00fcr den Fall der Nichterf\u00fcllung s\u00e4mtlicher f\u00e4lliger Zahlungsverpflichtungen, zur\u00fcckzutreten. Weitergehende Anspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt.<\/p><p>6. Eine Aufrechnung oder Zur\u00fcckbehaltung ist nur wegen unbestrittener oder rechtskr\u00e4ftig festgestellter Gegenanspr\u00fcche des K\u00e4ufers\/Auftraggebers zul\u00e4ssig.<\/p><h4>VI Eigentumsvorbehalt<\/h4><p>1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschlie\u00dflich k\u00fcnftig entstehender oder bedingter Forderungen, auch aus gleichzeitig oder sp\u00e4ter abgeschlossenen Vertr\u00e4gen. Das gilt auch, wenn Zahlung f\u00fcr besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung unserer Saldoforderung.<\/p><p>2. Die Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt f\u00fcr uns als Hersteller im Sinne des \u00a7 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung mit uns nicht geh\u00f6render Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Vereinbarung. Wird Vorbehaltsweise mit uns nicht geh\u00f6render Ware gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigent\u00fcmer gem\u00e4\u00df den entsprechenden Bedingungen. Die verarbeitete, verbundene vermischte oder vermengte Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.<\/p><p>3. Der K\u00e4ufer\/Auftraggeber ist verpflichtet, Vorbehaltsware und in unserem Miteigentum stehende Ware mit k\u00e4ufm\u00e4nnischer Sorgfalt f\u00fcr uns zu verwahren und ausreichend zu versichern. Die Rechte aus den Versicherungen werden bereits mit Abschlu\u00df eines diesen Bedingungen unterliegenden Vertrages an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an. Der K\u00e4ufer\/Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nur im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsverkehr zu seinen normalen Gesch\u00e4ftsbedingungen und nur solange er nicht in Verzug ist ver\u00e4u\u00dfern oder be- oder verarbeiten. Er ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung nur dann berechtigt, wenn die Forderung aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung nebst allen Nebenrechten auf uns \u00fcbergeht. Stundet unser Vertragspartner seinen Abnehmern den Verkaufspreis, so hat sich der Vertragspartner gegen\u00fcber seinen Abnehmern das Eigentum bei der Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten haben. Bei Kreditverk\u00e4ufern hat unser Vertragspartner seinen Abnehmer auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen uns sicherzustellen, dass dieser anerkannt wird. Das gleiche gilt f\u00fcr Finanzierungen \u00fcber Finanzierungsinstitute, insbesondere Leasinggesellschaften. Zu anderen Verf\u00fcgungen \u00fcber die Vorbehaltsware, insbesondere Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung ist er nicht berechtigt.<\/p><p>4. Wird Vorbehaltsware vom K\u00e4ufer\/Auftraggeber allein oder zusammen mit uns nicht geh\u00f6render Ware ver\u00e4u\u00dfert, so werden schon jetzt die aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung entstehenden Forderungen in H\u00f6he des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rangstelle abgetreten. Die Abtretung wird angenommen. Auf unsere Verlangen hat der K\u00e4ufer\/Auftraggeber die Schulden der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Wert der Vorbehaltsware ist unser Rechnungsbetrag.<\/p><p>5. Bei Zahlungsverzug des K\u00e4ufers\/Auftraggebers oder bei sonstiger Gef\u00e4hrdung der Erf\u00fcllung unseres Zahlungsanspruches, bei sonstigen Verst\u00f6\u00dfen des K\u00e4ufers\/Auftraggebers gegen die ihn ansonsten obliegenden Verpflichtungen, sind wir berechtigt: a) die Erm\u00e4chtigung oder Ver-\/Bearbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware zum Einzug der uns abgetretenen Forderungen zu widerrufen; b) die Herausgabe der Vorbehaltsware auf Kosten des K\u00e4ufers\/Auftraggebers zu verlangen, ohne dass diesem gegen den Herausgabeanspruch ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht zusteht und ohne dass wir hierdurch vom Vertrag zur\u00fccktreten; c) Drittschuldner vor der Abtretung zu unterrichten; d) die zur\u00fcckgenommene Vorbehaltsware zu verkaufen und den Erl\u00f6s gegenzurechnen. Falls eine Vorbehaltsware bereits in Gebrauch war, kann eine R\u00fcckgabe h\u00f6chstens zu dem von uns festgestellten Restwert erfolgen. Falls der Vertragspartner den von uns festgestellten Restwert nicht anerkennt, unterwirft er sich der Restwertfeststellung eines neutralen Sachverst\u00e4ndigen. Diese Feststellung ist f\u00fcr beide Seiten verbindlich. Die Kosten f\u00fcr den Sachverst\u00e4ndigen hat unser Vertragspartner zu tragen. S\u00e4mtliche hierdurch entstandenen Kosten, auch aus der Verwertung der Vorbehaltsware tr\u00e4gt der K\u00e4ufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserl\u00f6ses zzgl. Umsatzsteuer. Sie sind h\u00f6her oder niedriger anzusetzen, wenn wir h\u00f6here oder der K\u00e4ufer\/Auftraggeber niedrigere Kosten nachweist.<\/p><p>6. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung der Er\u00f6ffnung des Konkursverfahrens, eines gerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht des K\u00e4ufers\/Auftraggebers, die Vorbehaltsware weiter zu ver\u00e4u\u00dfern, sie zu verwenden oder sie einzubauen, ferner die Erm\u00e4chtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Die gleichen Rechtsfolgen treten bei einem Scheckprotest ein.<\/p><p>7. Der K\u00e4ufer\/Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Ausk\u00fcnfte zu erteilen und die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuh\u00e4ndigen. Bei Pf\u00e4ndungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verf\u00fcgungen, bei allen Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die uns abgetretene Forderungen, hat uns der K\u00e4ufer unverz\u00fcglich zu benachrichtigen. Der K\u00e4ufer tr\u00e4gt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und Abwendung von Vollstreckungsma\u00dfnahmen aufgewandt werden m\u00fcssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden k\u00f6nnen.<\/p><p><strong><u>8. Au\u00dfergerichtliches Streitschlichtungsverfahren<\/u><\/strong><\/p><p><strong>Anschrift der Schlichtungsstelle:<\/strong><\/p><p>Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums f\u00fcr Schlichtung e.V.<br \/>Stra\u00dfburger Str. 8<br \/>77694 Kehl<\/p><p><strong>Informationen zur Online-Streitbelegung (OS) gem\u00e4\u00df Art. 14 Abs. 1 der EU-Verordnung Nr. 524\/2013 (ODR-Verordnung):<\/strong><\/p><p>Die Europ\u00e4ische-Kommission stellt eine Internetplattform zur Online-Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten, die sich aus dem Online-Verkauf von Waren oder der Online-Erbringung von Dienstleistungen ergeben, zur Verf\u00fcgung.<\/p><p>Die OS Plattform erreichen Sie unter nachfolgendem Link:\u00a0<a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/consumers\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">http:\/\/ec.europa.eu\/consumers<\/a><\/p><p>Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.<\/p><hr \/><p>Unsere Marken: HK LED LUX &#8211; die preisbewusste Marke PANDIA &#8211; Markenqualit\u00e4t f\u00fcr ihre Beleuchtung<br \/>ENDRES Lighting GmbH | Hinter Viedel 4 | D-56751 Polch<br \/>Tel.: +49 (0) 0 26 54 &#8211; 94 87-0 | Fax: +49 (0) 0 26 54 &#8211; 94 87-11<br \/>E-Mail: info@endres-lighting.de | WEEE-Reg.-Nr.: DE 97116610<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der ENDRES Lighting GmbH I. 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